AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen Online Shop

PK Regenwassermanagement GmbH
Planung und Konzepte
Stand: Juli 2018

Geltungsbereich

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil aller von uns mit Bestellern abgeschlossenen Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge oder ähnlicher Rechtsgeschäfte. Sie gelten als für die Dauer der Geschäftsbeziehungen anerkannt. Abweichende Bestimmungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, es sei denn, dass sie von uns schriftlich anerkannt sind.

Schriftform

Die Aufhebung der Abänderung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen muss schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schriftform. Gleiches gilt für Angaben über Ausführung, Abmessungen etc..

Preise

Unsere Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung und Fracht sowie der am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer. An unsere Angebote halten wir uns 3 Monate gebunden. Im kaufmännischen Verkehr sind wir auch nach Vertragsabschluss berechtigt, Preiserhöhungen vorzunehmen, wenn deren Notwendigkeit nach Vertragsabschluss entstanden ist; die Preiserhöhung muss Ihrer Höhe nach durch die Veränderung der Preis bildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Vertragspartner innerhalb angemessener Frist angezeigt werden.

Änderungen, Angaben, Auskünfte

Konstruktions- oder Form- Änderungen sowie Änderungen der technischen oder materialmäßigen Ausführung und des Lieferumfangs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird, und die Änderung dem Besteller zumutbar ist. Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Materialien, Leistungen, Maße und Gewichte etc. des Kaufgegenstandes sind Vertragsinhalt, sie sind als annähernd zu betrachten und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Auskünfte, die bei uns über Lieferungen oder sonstige Leistungen eingeholt werden, erfolgen in jedem Fall unverbindlich. Sie gelten in keinem Fall als Zusicherung von Eigenschaften. Angaben, die wir hinsichtlich Auslegung, Leistungsvermögen und Installationen von unseren Systemen oder Teilabschnitten hiervon machen, haben nur beispielhaften Charakter und sind für uns unverbindlich.

Gefahrübergang

a) Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lager, geht die Gefahr, sofern nichts anderes vereinbart, in jedem Fall auf den Käufer über.

b) Beanstandungen wegen unvollständiger, mangelhafter oder falscher Lieferung müssen unverzüglich und uns gegenüber spätestens innerhalb 10 Tage nach Eintreffen der Ware schriftlich erfolgen. Andernfalls gelten die Lieferungen als genehmigt.

Lieferzeit, Lieferverzögerung

Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung, gegebenenfalls nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Sie gilt nur als annähernd vereinbart und als eingehalten, wenn die Vertragsware bis zum Ende der Lieferfrist das Werk verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt ist. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik und Aussperrung sowie die Fernwirkungen von Arbeitskämpfen in Zulieferbetrieben verlängern die vor bezeichnete Lieferzeit und Lieferfrist um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird die Lieferung oder Leistung durch einen der oben angeführten Umstände unmöglich werden wir von unserer Leistungspflicht frei.

Widerrufsbelehrung

a) Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (PK Regenwassermanagement GmbH, Lambertistraße 22b, 59229 Ahlen-Dolberg, info@pk-rwm.de, Telefon: +49 (0) 2388 301097-0) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

b) Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten zurückzusenden oder zu übergeben. Hierfür gilt die folgende Rücksendeadresse:

PK Regenwassermanagement GmbH
Lambertistraße 22b
59229 Ahlen-Dolberg

Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, betragen diese 60-240 EUR. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Gewährleistung

Die Dauer der Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Voraussetzung hierfür ist die ordnungsgemäße Wartung gemäß unserer Wartungsanleitung. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen Ihr zugesicherte Eigenschaften oder ist eine andere als die bestellte Ware geliefert worden, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt nachzubessern bzw. nachzuliefern. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zwingend.

Wir haften nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (Zeichnungen, Muster…) ergeben. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Wir sind berechtigt die Mängelbeseitigung zu verweigern, solange der Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Mängel eines Teils der Ware berechtigen den Besteller nicht, die gesamte Ware zu beanstanden. Warenrücksendungen dürfen nur mit Einverständnis erfolgen.

Haftungsbeschränkung

Ersatzansprüche wegen mittelbarer oder unmittelbarer Schäden oder Mangelfolgeschäden aufgrund Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

Zahlungsbedingungen

a) Sofern nicht einzelvertraglich eine anderweitige Vereinbarung über die Zahlungsweise getroffen worden ist, gilt Folgendes: Innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Die angegebene Zahlungsbedingung gilt immer vorbehaltlich einer positiven Kreditauskunft zum Zeitpunkt der Lieferung.

b) Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Aufrechnung ist, sofern nichts anderes vereinbart, nur möglich, wenn der Gegenanspruch des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

c) Bei Überschreitung des Zahlungsziels tritt Verzug ohne vorherige Mahnung ein. Der Käufer kommt ebenfalls in Verzug, wenn er auf eine Mahnung, die nach Eintritt der Fälligkeit des Kaufpreises erfolgt, nicht zahlt.

d) Soweit wir Schecks entgegennehmen nehmen, gelten die zugrunde gelegten Verbindlichkeiten erst dann als getilgt, wenn und soweit die entsprechenden Beträge gut gebracht worden sind. Bei Zahlung mit Schecks kann Skonto nur abgezogen werden, wenn die Schecks fristgerecht bei uns eingegangen sind.

e) Bei Zahlungsverzug sind alle noch laufenden Rechnungen sofort fällig und einklagbar. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, sind wir berechtigt, unsere gesamten Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit hereingenommener und noch nicht fälliger Wechsel sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Außerdem sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Werden Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Setzung einer angemessenen Frist nicht erbracht, so sind wir berechtigt, vom Vertrag im Hinblick auf noch nicht ausgeführte Leistungen zurückzutreten, mit der Folge, dass alle Ansprüche des Käufers in Bezug auf die noch nicht ausgeführten Lieferungen erlöschen.

f) Wir sind berechtigt, unsere sämtlichen Forderungen an den Käufer zu verrechnen, mit allen Forderungen, die der Käufer durch Lieferung oder aus sonstigen Rechtsgründen gegen uns hat.

Eigentumsvorbehalt und weitere Sicherheiten

a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

b) Verarbeitung und Umbildung von uns gelieferter Vorbehaltsware erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB stets in unserem Auftrag, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Bei einer Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) zu mit der Folge, dass dies nunmehr Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingung ist.

c) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern.

d) Der Käufer tritt schon jetzt hiermit alle ihm zustehenden Forderungen einschließlich Saldenforderungen aus Kontokorrentvereinbahrungen, einer Be- und Verarbeitung oder Verbindung der von uns gelieferten Waren an uns sicherungshalber ab; dieses gilt gleichermaßen für Ansprüche des Käufers aus sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung usw.) bezüglich der Vorbehaltsware. Die Abtretung beschränkt sich jeweils der Höhe nach auf den Lieferwert der lt. unserer Rechnungen ausgelieferten Waren. Hat der Kunde des Käufers die Abtretung von Forderungen gegen sich wirksam ausgeschlossen, so stellen sich der Käufer und wir im Innenverhältnis so, als wenn die vor bezeichneten, an uns im voraus abgetretenen Forderungen, gleich welcher Art, in wirksamer Form an uns abgetreten worden sind. Wir werden vom Käufer bevollmächtigt, die Forderung in seinem Namen für unsere Rechnung geltend zu machen, sobald der Käufer nach Maßgabe der nachstehenden Regelung nicht mehr berechtigt ist, die Forderung im eigenen Namen einzuziehen.

e) Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Sobald der Käufer eine Verpflichtung gegenüber uns nicht erfüllt, oder ein unter Ziffer 9 e) genannter Umstand eintritt, wird der Käufer auf unsere Aufforderung hin die Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Wir sind auch berechtigt, den Schuldnern des Käufers die Abtretung direkt anzuzeigen und diese zur Zahlung an uns aufzufordern.

f) Die gelieferte Ware darf ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch sicherungsweise übereignet werden. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen, uns unverzüglich benachrichtigen und uns jede zur Wahrung unserer Rechte erforderliche Hilfe leisten.

g) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers –insbesondere Zahlungsverzug– sind wir berechtigt, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und uns selbst oder durch Bevollmächtigte den unmittelbaren Besitz an ihr zu verschaffen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Genehmigung des Eigentumsvorbehalts beinhaltet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

h) Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet.

i) Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ausreichend gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem Schadenfall werden bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.

Schutzrechte

Wir behalten uns an Zeichnungen, Planungen und ähnlichen Informationen sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.

Gerichtstand und sonstiges

a) Als Gerichtstand für sämtliche Ansprüche und Verbindlichkeiten der Parteien, auch für Scheckforderungen, ohne Rücksicht auf den Zahlungsort, ist die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Ahlen, unabhängig von der Höhe des Streitwerts, vereinbart.

b) Stellt der Vertragspartner seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so ist PK Regenwassermanagement GmbH Planung und Konzepte berechtigt, für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.

c) Sollten einzelne der vor bezeichneten Bestimmungen unwirksam sein oder durch rechtkräftiges Urteil für unwirksam erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen in Ihrer Wirksamkeit unberührt.